Auktionsregeln

1. In den Auktionsregeln verwendete Begriffe

Auktion – Verkauf von Kunstwerken oder Antiquitäten im Mehrgebotsverfahren, die von der Online-Plattform Art Platz Auctions organisiert wird.

Auktionsplattform – Website Art Platz Auction, wo Auktionen stattfinden.

Auktionshaus – SIA “Art Platz”, Registrierungsnummer: 40203166243, Anschrift: Alberta iela 4-9, Riga, LV-1010, das die Auktionen organisiert und dafür eine Vergütung erhält.

Auktionsteilnehmer – eine natürliche oder juristische Person, die sich auf der Auktionsplattform registriert hat und an einer der Auktionen teilnimmt.

Käufer – eine natürliche oder juristische Person, die sich auf der Auktionsplattform Art Platz registriert hat und an der Auktion teilgenommen hat, den höchsten Preis für das Los geboten hat und die Auktion gewonnen hat.

Verkäufer – eine natürliche oder juristische Person, die ihr Werk bei der Auktionsplattform Art Platz Auction zum Verkauf einreicht.

Los – ein Kunst- oder Antiquitätengegenstand, der auf der Auktionsplattform gehandelt wird.

Losnummer – eine eindeutige Identifikationsnummer für jedes Los. Zwei verschiedene Lose können nicht die gleiche Losnummer haben.

Lospreis – der Geldbetrag, den der Auktionsteilnehmer während des Auktionsprozesses für das Los bietet.

Zuschlagspreis – der höchste Preis, den der Käufer während des Bietens geboten hat und die Auktion gewonnen hat. Der Zuschlagspreis wird auf der Auktionsplattform registriert.

Zustand des Loses – Bewertung des Zustands des Loses durch das Auktionshaus mit einer Beschreibung der bekannten Mängel. Erklärung und Beschreibung des Zustands des Loses unten.

Gutachten des Loses – ein schriftliches Gutachten, das das Werk als Original, Replik oder Fälschung bescheinigt. Das Gutachten des Loses wird von einem Spezialisten durchgeführt.

Geschätzter Preis – ungefährer Marktwert des Loses, basierend auf bereits verkauften Werken. Er kann als grober Anhaltspunkt für den Wert des Kunstwerks angesehen werden. Der geschätzte Preis begrenzt nicht, wie viel man für ein Kunstwerk bieten kann. Es ist möglich, mehr oder weniger als den geschätzten Preis zu bieten.

Reservierter Preis – der niedrigste Preis, zu dem der Verkäufer den Verkauf der Waren genehmigt. Dieser Preis ist immer niedriger als der geschätzte Preis. Das Auktionshaus akzeptiert gegebenenfalls Gebote, die niedriger sind als der reservierte Preis, aber ein solches Gebot kann die Auktion nicht gewinnen.

Provisionsgeld – ein Betrag, der aus 17 % Zinsen des Zuschlagspreises besteht, den der Käufer gemäß den Auktionsregeln an das Auktionshaus für seine Dienstleistungen zahlen muss.

Zusätzliche Kosten – Kosten für die Abbildung der Lose im Auktionskatalog und andere Kosten, die sich aus diesen Regeln ergeben.

Startpreis – der Preis, bei dem das Bieten beginnt. Seine Höhe kann vor dem Bieten angegeben werden.

Gebot – Angebot und Bestätigung einer Einzelwette.

Rate – der Preis pro Gebot für ein bestimmtes Los, zu dessen Zahlung sich der Käufer verpflichtet.

2. Teilnahme an der Auktion

2.1. Die Teilnahme an der Auktion ist durch eine Registrierung auf der Art Platz Auction Website möglich. Die Registrierung bestätigt die Annahme der Auktionsregeln und der Vertraulichkeitspolitik.

2.2. Das Auktionshaus hat das Recht, jeder natürlichen oder juristischen Person die Teilnahme an der Auktion ohne Angabe von Gründen zu verweigern.

2.3. Einem registrierten Benutzer wird automatisch eine Teilnehmernummer zugewiesen. Die Teilnahme an der Auktion ist erst nach Erhalt der Teilnehmernummer möglich.

2.4. Vor der Auktion hat der Teilnehmer das Recht und die Pflicht, sich mit den Auktionsregeln vertraut zu machen.

2.5. Das Auktionshaus hat das Recht, die Auktionsregeln ohne vorherige Ankündigung zu ändern und zu ergänzen. Die geänderten Auktionsregeln gelten für Lose, die nach der Änderung der Auktionsregeln zur Auktion gebracht werden.

2.6. Vor Abgabe eines Gebots für das Los macht sich der Auktionsteilnehmer mit dem Zustand des Loses, dem Gutachten des Loses und allen anderen Losspezifikationen, die in der Losbeschreibung angegeben sind, vertraut. Der Auktionsteilnehmer hat das Recht, sich sowohl auf der Website als auch vor Ort im Auktionshaus über den Zustand des Loses zu informieren.

2.7. Das Auktionshaus ist nicht verantwortlich für den Zustand des Loses, nachdem der Käufer es aus dem Auktionshaus abgeholt hat.

2.8. Mit der Teilnahme an der Auktion erkennt der Käufer an, dass das Los möglicherweise nicht neu, unbenutzt ist und dass sein Zustand von dem auf dem Bild gezeigten abweichen kann. Dem Käufer erkennt an, dass beim Kauf von Kunstgegenständen und Antiquitäten auf den Transport, den Gebrauch und die Pflege geachtet werden muss.

2.9. Wenn der Käufer innerhalb von 12 Monaten nachweist, dass das Los eine Fälschung ist oder nicht dem Gutachten des Loses entspricht, wird das Los zu einem anderen unabhängigen Gutachter geschickt. Stellt sich heraus, dass es sich bei dem Los um eine Fälschung handelt, erstattet der Verkäufer den Lospreis vollständig zurück und entschädigt den Käufer und das Auktionshaus für die entstandenen Verluste.

3. Auktionsverfahren

3.1. Zu Beginn der Auktion haben registrierte Auktionsteilnehmer die Möglichkeit, mit dem Bieten zu beginnen, indem sie auf der Seite des Loses ein Mehrfachgebot für ein Los starten.

3.2. Mit jedem Gebot erhöht der Teilnehmer den Lospreis um den Betrag des Gebots oder um den Geldbetrag, der den Auktionsregeln entspricht. Der Startpreis für ein Los kann 30 Euro und mehr betragen, aber niemals weniger als 30 Euro.

3.3. Wenn ein Gebot weniger als 1 Minute vor Ende der Auktion erfolgt, wird die Auktion um 3 Minuten verlängert.

3.4. Das Los wurde zu dem Zeitpunkt verkauft, an dem die Auktionsfrist abgelaufen ist oder ihre Verlängerung abgelaufen ist und wenn das Los den reservierten Preis erreicht hat.

3.5. Der Auktionsteilnehmer wird in dem Moment zum Käufer, in dem er die Auktion mit dem höchsten Lot- oder Zuschlagspreis gewonnen hat. Ab diesem Zeitpunkt gilt der Kaufvertrag als abgeschlossen, aber die Eigentumsrechte an dem Los gehen auf den Käufer über, nachdem alle in den Auktionsregeln genannten Zahlungen vollständig geleistet wurden.

3.6. Der Käufer kauft nach dem Gewinn der Auktion das Los zum Zuschlagspreis.

3.7. Der Käufer zahlt den vollen auf der Rechnung angegebenen Betrag, einschließlich des Provisionsgelds für das Los und etwaiger zusätzlicher Kosten.

3.8. Der Teilnehmer hat das Recht und die Pflicht, den Fortgang der Auktion zu verfolgen, wenn er an der Auktion teilnimmt und für ein Los geboten hat.

3.9. Das Auktionshaus ist nicht verantwortlich für technische Probleme, die zum Zeitpunkt der Auktion auftreten und nicht sofort behoben werden können (elektrische Störungen, Serverprobleme, höhere Gewalt).

4. Spielbeträge der Auktionsgebote

4.1. Der Spielbetrag ist der Preis pro Los, um für das betreffende Los zu bieten.

4.2. Der Auktionsteilnehmer verpflichtet sich, den von ihm gebotenen und bestätigten Betrag zu zahlen. Alle vom Auktionsteilnehmer bestätigten Raten sind bindend und können nicht geändert werden.

4.3. Die Rate kann für jedes Los variieren.

4.4. Die Raten werden auf der Grundlage des Startpreises für jedes Los in der folgenden Reihenfolge festgelegt:

4.4.1. Von 30 bis 49 Euro – ein Rate von 5 Euro;

4.4.2. Von 50 bis 99 Euro – ein Rate von 10 Euro;

4.4.3. Von 100 bis 499 Euro – eine Rate von 20 Euro;

4.4.4. Von 500 bis 999 Euro – eine Rate von 50 Euro;

4.4.5. Von 1000 bis 1999 Euro – eine Rate von 100 Euro;

4.4.6. Von 2000 bis 4999 Euro – eine Rate von 200 Euro;

4.4.7. Von 5000 und mehr – eine Rate von 500 Euro.

4.5. Der Startpreis für ein Los kann 30 Euro und mehr betragen, aber niemals weniger als 30 Euro.

4.6. Die Gebote für das Los sind nur in Euro-Währung möglich.

5. Zahlung für den Kauf

5.1. Das Auktionshaus schickt dem Käufer innerhalb von 5 Werktagen nach Ende der Auktion eine Rechnung für das gewonnene Los oder die gewonnenen Lose.

5.2. Der Käufer leistet die Zahlung für das Los innerhalb von 15 Tagen nach Erhalt der Rechnung. In der Rechnung wird das Fälligkeitsdatum für die Zahlung der Rechnung angegeben.

5.3. Der Käufer trägt alle Kosten im Zusammenhang mit dem Kauf des Loses, einschließlich der gegebenenfalls anfallenden Steuern.

5.4. Das Los wird dem Käufer erst nach Erhalt des gesamten Rechnungsbetrages übergeben.

5.5. Wenn der Käufer die Rechnung für das Los nicht innerhalb von 15 Tagen bezahlt, hat das Auktionshaus das Recht:

5.5.1. das Los an den Verkäufer zurückzugeben;

5.5.2. das Los zum Startpreis erneut zu versteigern;

5.5.3. das Los zum reservierten Preis einzulösen;

5.5.4. das Garantiegeld einzubehalten, das dem Provisionsgeld und den Gutachtenkosten für das betreffende Los entspricht.

5.6. Der Käufer verpflichtet sich, alle Verluste zu decken, die dem Auktionshaus entstehen, wenn der Käufer die Rechnung für das Los nicht bezahlt.

5.7. Wenn der Käufer das Los nicht bezahlt hat, kann ihm die weitere Teilnahme an den Auktionen verweigert werden.

5.8. Weiterverkaufsrechte (EU-Richtlinie 2001/84/EG), die den Künstlern zustehen, sind gegebenenfalls im Zuschlagspreis enthalten.

5.9. Der Käufer ist verpflichtet, dem Auktionshaus das Provisionsgeld in Höhe von 17 % (Summe in Worten: siebzehn Prozent) des Zuschlagspreises zu zahlen.

5.9.1. Beträgt der Zuschlagspreis beispielsweise 1000 Euro, beträgt das Provisionsgeld 170 Euro, insgesamt müssen 1170 Euro gezahlt werden. Wenn die Weiterverkaufsrechte anwendbar sind, ist es im Endbetrag enthalten - 1170 Euro.

5.10. Die Zahlung für das Los kann auf folgende Weise erfolgen:

5.10.1. bei Zahlung der Rechnung per Überweisung auf ein Bankkonto unter Angabe der Rechnungsnummer;

5.10.2. bei Zahlung der Rechnung mit Bargeld oder Zahlungskarte im Auktionshaus in Riga, Alberta iela 4-9.

5.11. Nicht fristgerecht bezahlte Rechnungen können zur weiteren Verwaltung an ein Inkassounternehmen übergeben werden.

5.12. Das Auktionshaus erfüllt alle Anforderungen des Gesetzes zur Verhinderung von Geldwäsche, Terrorismus und Proliferationsfinanzierung.

5.13. In Übereinstimmung mit den Anforderungen des Gesetzes zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung und Proliferation, kann das Auktionshaus:

5.13.1. den Kunden bitten, einen Fragebogen auszufüllen;

5.13.2. einen Teilnehmer von der Teilnahme an der Auktion ausschließen, wenn der Auktionsteilnehmer den Kundenfragebogen nicht einreicht oder dieser nicht korrekt ausgefüllt wurde.

5.14. In Übereinstimmung mit dem Gesetz zur Verhinderung von Geldwäsche, Terrorismus und Proliferationsfinanzierung hat der Finanznachrichtendienst das Recht, die Transaktionen mit jedem Kunden des Auktionshauses auszusetzen.

6. Lieferung des Kaufs an den Käufer

6.1. Der Käufer kann das Los im Auktionshaus, Riga, Alberta iela 4-9, während der Arbeitszeit von 10:00 bis 18:00 Uhr abholen.

6.2. Der Käufer ist berechtigt, das Los nach Zahlungsbestätigung der Rechnung zu erhalten, die der Käufer in seiner von Art Platz Auction angegebenen E-Mail erhalten hat.

6.3. Der Käufer ist verpflichtet, den Kauf innerhalb von 20 Tagen nach Erhalt der Bestätigung abzuholen.

6.4. Wenn der Käufer das Los bezahlt, es aber nicht innerhalb von 20 Tagen abholt, organisiert das Auktionshaus die Lagerung des Loses und der Käufer zahlt 2 Euro pro Tag für die Lagerung des Loses.

6.5. Wir arbeiten mit einem zuverlässigen Kurierdienst – DPD https://www.dpd.com/lv/lv/; https://www.dpdgroup.com/lv/mydpd/. Wir bieten die Lieferung innerhalb Lettlands, des Baltikums (Litauen und Estland) und anderer europäischer Länder an (Polen, Österreich, Belgien, Tschechien, Dänemark, Luxemburg, Niederlande, Slowakei, Finnland, Schweiz, Deutschland, Schweden, Frankreich, Großbritannien, Norwegen, Slowenien, Ungarn, Kroatien, Bulgarien, Griechenland, Italien, Irland, Portugal, Rumänien, Spanien). In Ausnahmefällen, wenn Sie ein Paket in einem anderen als den oben genannten Ländern erhalten möchten; wenn die Gesamtlänge des Pakets (längste Seite + 2 x Breite + 2 x Höhe) 295 cm überschreitet, nutzen Sie einen anderen Kurierdienst. Die Kosten der Verpackung hängen von der Größe der Lose ab - die Bearbeitungszeit des Pakets beträgt 5 Arbeitstage.

7. Andere Bestimmungen

7.1. Alle Streitigkeiten und Meinungsverschiedenheiten, die sich aus der Nichteinhaltung der Auktionsregeln ergeben, werden durch Verhandlungen beigelegt. Wenn die oben genannten Streitigkeiten oder Meinungsverschiedenheiten nicht durch Verhandlungen beigelegt werden können, werden sie vor den Gerichten der Republik Lettland gemäß den in der Republik Lettland geltenden Normativakten beigelegt.

7.2. Die Auktionsregeln sind auf Lettisch und Englisch verfügbar. Der maßgebliche Text der Auktionsregeln ist auf Lettisch, aber Texte in anderen Sprachen gelten als Übersetzungen des lettischen Textes.

7.3. Das Auktionshaus haftet nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt und andere Umstände verursacht wurden, die außerhalb der Kontrolle des Auktionshauses liegen.

7.4. Das Auktionshaus hat das Recht, Bilder, Beschreibungen und andere Materialien des Loses in seinen Werbematerialien uneingeschränkt zu verwenden, auch nach dem Verkauf des Loses an den Käufer.

7.5. Das Auktionshaus verarbeitet personenbezogene Daten gemäß den in der Republik Lettland geltenden Normativakten. Das Auktionshaus garantiert Vertraulichkeit und verpflichtet sich, unter keinen Umständen Informationen über den Käufer an Dritte weiterzugeben, es sei denn, diese Informationen werden von Strafverfolgungsbehörden angefordert.